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Überbauungsordnungen "Golfplatz Interlaken-Unterseen" und "Neuhaus-Manorfarm"

Änderung der Überbauungsordnungen "Golfplatz Interlaken-Unterseen" und «Neuhaus-Manorfarm»


Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen der Überbauungsordnungen „Golfplatz Interlaken-Unterseen“ und «Neuhaus-Manorfarm» zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 30. September 2021 bis und mit am 1. November 2021 während den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Neben den beiden Überbauungsordnungen liegen der Erläuterungsbericht, der Fachbericht über den Eingriff in die geschützte Hecke und der Vorprüfungsbericht zur Einsichtnahme auf.

Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
pdfÜberbauungsplan
pdfÜberbauungsplan Teilgebiet A (Clubgebäude und Wägelihalle)
pdfÜberbauungsplan Teilgebiet B (Werkhof)
pdfÜberbauungsvorschriften
pdfErläuterungsbericht
pdfVorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung Kanton Bern
pdfFachbericht Naturschutz


Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, zu Handen des Gemeinderates, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Mittwoch, 10. November 2021 und Donnerstag, 11. November 2021, jeweils nachmittags, statt.

Unterseen, 20. September 2021
Gemeinderat Unterseen

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