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Hundehalter

Hundetaxe

Gemäss Art. 13 Hundegesetz des Kantons Bern können Gemeinden Hundetaxen erheben. Die Einwohnergemeinde Unterseen erhebt gemäss Artikel 22b Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Unterseen eine solche Hundetaxe. Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August  in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt ab dem 1. Januar 2023 Fr. 120.00 pro Hund und Jahr.

Die bereits in Unterseen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe jeweils im Monat August automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen. Für Meldungen steht ihnen auch ein Formular im Online-Schalter zur Verfügung.

Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse erhoben (Art. 16 Hundegesetz Kanton Bern).

An-, Abmeldung und Adressänderung

Einwohnergemeinde Unterseen, Polizeiinspektorat, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen
Tel. 033 826 19 41
Fax 033 826 19 00
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Via Online Schalter

Änderung der Tierseuchenverordnung vom 31. Mai 2006

Seit dem 1. Januar 2007 ist die Kennzeichnung aller Hunde mit einem Mikrochip obligatorisch. Welpen müssen innert 3 Monaten mit einem Chip gekennzeichnet werden.

Mikrochips dürfen nur von Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt werden. Diese sorgen auch für die Meldung des Hundes an die zentrale Datenbank AMICUS. Hundehaltende sind verpflichtet, Adress- und Halterwechsel oder das Ableben des Hundes auch der AMICUS zu melden (www.amicus.ch).

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