Folgende Instrumente der revidierten Ortsplanung liegen vor und können eingesehen werden:
Nutzungsplanung
- Zonenplan Siedlung
- Zonenplan Landschaft und Gewässerraum
- Gemeindebaureglement
Richtplanung
- Richtplan Verkehr, bestehend aus den Teilplänen MiV, OeV, Velo- und Fussverkehr sowie dem Erläuterungsbericht mit Massnahmenblättern
Erläuternde Unterlagen
- Erläuterungsbericht, Bericht nach Art. 47 RPV
- Zonenplan Hinweise
- Inventarplan Landschaft und Aufnahmeprotokoll Natur- und Landschaftswerte
Richtplan Raumentwicklung "light"
Der Richtplan Raumentwicklung wurde im Jahre 2018 zur öffentlichen Mitwirkung gebracht und anschliessend beim AGR eingereicht. Aufgrund des Vorprüfungsergebnisses wurde entschieden, das weitere Verfahren zu sistieren, bis die Vorprüfungsergebnisse der neuen Instrumente der Ortsplanung bekannt sind. Der Richtplan Raumentwicklung "light" liegt nicht zur Mitwirkung auf, kann aber ebenfalls informativ eingesehen werden.
Alle diese Unterlagen liegen in der Zeit vom 10. August bis und mit 9. September 2020 im Gemeindesaal, Amtshaus, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf www.unterseen.ch aufgeschaltet.
Am Dienstag, 18. Auguat 2020, findet um 20:00 Uhr in der Aula der Schulanlage Steindler eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Während der Auflagefrist werden an folgenden Daten auf Voranmeldung hin sogenannte Sprechstunden angeboten:
- Mittwoch, 12. August 2020, 17:00 bis 19:00 Uhr
- Mittwoch, 19. August 2020, 17:00 bis 19:00 Uhr
- Mittwoch, 26. August 2020, 17:00 bis 19:00 Uhr
- Mittwoch, 2. September 2020, 17:00 bis 19:00 Uhr
Interessierte Personen werden ersucht, sich jeweils bis einen Tag vorher entweder per E-Mail auf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch bei der Bauverwaltung unter 033 826 19 11 anzumelden. An diesen Sprechstunden sind Vertreter der Gemeinde und der beauftragte Planer zur Auskunftserteilung anwesend.
Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten (

Unterseen, 6. Juli 2020
Der Einwohnergemeinderat












Unterlagen der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 18. August 2020:

