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ZPP Weissenaustrasse - Öffentliche Mitwirkung

Änderung der baurechtlichen Grundordnung
Änderung Zonenplan und Änderung Art. 52 des aktuell gültigen Gemeindebaureglements beziehungsweise des entsprechenden Artikels 6.1 Abs. 5 gemäss vorgesehener Ortsplanungsrevision; Bestimmungen ZPP "Weissenaustrasse"


Der Gemeinderat von Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung bestehend aus der Änderung des Zonenplans und der Änderung von Art. 52 des aktuell gültigen Gemeindebaureglements beziehungsweise des entsprechenden Arlikels 6.1 Abs. 5 gemäss vorgesehener Ortsplanungsrevision mit den neuen Bestimmungen zur ZPP "Weissenaustrasse" zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung liegt 32 Tage, vom Donnerstag, 13. November 2025 bis und mit Montag, 15. Dezember 2025 in der Bauverwaltung Unterseen auf.
Die Auflageakten, bestehend aus der Baureglementänderung (in den beiden Formulierungsvarianten aktuelles Baureglement und Baureglement nach Ortsplanungsrevision), der Zonenplanänderung, dem Erläuterungsbericht sowie dem aus einem Studienauftrag nach SIA herausgegangenen Richtprojekt, können während der Auflagefrist auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Unterseen, Amthaus, Postfach, 3800 Unterseen, mit dem Vermerk: Mitwirkung ZPP "Weissenaustasse" zu richten.

Unterseen, 5. November 2025

Gemeinderat Unterseen

pdfÄnderung Baureglement
pdfErläuterungsbericht
pdfÄnderung Zonenplan
pdfRichtprojekt
pdfBericht des Beurteilungsgremiums


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