2. öffentliche Auflage
Änderung USP / UeO Neuhaus-Manorfarm (Bereich Golfweg)
Änderung UeO Golfplatz Interlaken-Unterseen
Geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 und 8 BauV
Die Gemeindeversammlung vom 29. November 2021 hat in offener Abstimmung ohne Gegenstimmen und Enthaltungen die vorgelegten Änderungen der Überbauungsordnung (UeO) "Golfplatz Interlaken-Unterseen" sowie der UeO / USP Neuhaus-Manorfarm (Bereich Golfweg) beschlossen.
Im Genehmigungsverfahren hat das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) festgestellt, dass die Genehmigungsunterlagen noch ergänzt, teilweise korrigiert und im Falle der UeO "Golfplatz Interlaken-Unterseen" die Überbauungsvorschriften zwecks Lesbarkeit in ein einziges Dokument überführt werden müssen.
Die Planungs- und Projektverantwortlichen seitens Golfclub und die Planungsbehörde der Gemeinde Unterseen haben dieses vom AGR durchgeführte Anhörungsverfahren genutzt und legen mit dieser zweiten öffentlichen Auflage die geforderten sowie weitere geringfügige Ergänzungen öffentlich auf.
Folgende Änderungen, welche vom Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 18. September 2023 beschlossen wurden, liegen im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 BauV vom Do. 28. September 2023 bis und mit Mo. 30. Oktober 2023 zur Einsichtnahme mit Einsprachemöglichkeit öffentlich auf (Es kann nur gegen die in blauer Schrift gekennzeichneten Änderungen Einsprache erhoben werden, die Änderungen im Erläuterungsbericht liegen lediglich zur Kenntnisnahme auf):
Überbauungsordnung (UeO) "Golfplatz Interlaken-Unterseen" bestehend aus
Überbauungsplan (UeP)
- Ausschnitt Teilgebiet A (Clubgebäude und Wägelihalle) A ALT/NEU
- Ausschnitt Teilgebiet B (Werkhof) ALT/NEU
- Überbauungsvorschriften (UeV)
sowie zur Kenntnisnahme die weitere Unterlage
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)
Überbauungsordnung (UeO) "Neuhaus - Manorfarm" bestehend aus
- Überbauungsplan (UeP) Bereich Golfweg ALT/NEU
- Überbauungsvorschriften (UeV) Art.10 Abs. 5; Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1
Die Planungsunterlagen, ergänzt mit dem Anhörungsschreiben des AGR vom 16. Juni 2023 liegen während der öffentlichen Auflagefrist zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf und/oder können in dieser Zeit unter https://www.unterseen.ch/newsmeldungen.html als pdf-Dateien eingesehen werden.
Die aufgelegten Änderungen sind in allen Dokumenten in blauer Farbe gekennzeichnet.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen
Auflage- und Einsprachefrist: Montag, 30. Oktober 2023
Datum allfällig erforderlicher Einigungsverhandlungen: Donnerstag, 16. November 2023
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Unterseen, 18. September 2023
Der Gemeinderat
Überbauungsordnung (UeO) "Golfplatz Interlaken-Unterseen"
Ausschnitt Teilgebiet A (Clubgebäude und Wägelihalle) A ALT/NEU
Ausschnitt Teilgebiet B (Werkhof) ALT/NEU
Überbauungsvorschriften (UeV)
weitere Unterlage
Erläuterungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV)
Überbauungsordnung (UeO) "Neuhaus - Manorfarm"
Überbauungsplan (UeP) Bereich Golfweg ALT/NEU
Überbauungsvorschriften (UeV) Art.10 Abs. 5; Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1