Öffentliche Planauflage
Zone mit Planungspflicht ZPP «Stedtli» – Änderung Art. 49 GBR im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
2. Öffentliche Auflage unter Ergänzung des Richtprojekts
In der Zeit vom 17. Juli 2020 bis und mit am 15. August 2020 lag die Änderung von Art. 49 GBR ZPP "Stedtli" öffentlich auf. Nicht aufgelegen war dabei das in Art. 49 Abs. 2 GBR erwähnte Richtprojekt, was hiermit nachgeholt wird.
Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) das in Art. 49 Abs. 2 GBR erwähnte Richtprojekt zur öffentlichen Auflage.
Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 21. April 2023 bis und mit 22. Mai 2023 bei der Bauverwaltung Unterseen, Amthaus, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Innert der Auflagefrist kann lediglich gegen das Richtprojekt, wie es für das Bauprojekt in Sektor IIIa gilt, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Rechtsbegehren sind an die Bauverwaltung zu Handen des Gemeinderates zu richten.
Unterseen, 3. April 2023
Gemeinderat Unterseen
ZPP Stedtli - Baureglementsänderung
ZPP Stedtli - Erläuterungsbericht
ZPP Stedtli - Zonenplanänderung (mit Richtprojekt)
ZPP Stedtli - Fachbericht Denkmalpflege
ZPP Stedtli - Stellungnahme Tiebfau Oberingenieurkreis I
ZPP Stedtli - Stellungnahme Wasserbau Oberingenieurkreis I