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Überbauungsordnung "Mosaik" - öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Zonenplans und den Erlass der Überbauungsordnung "Mosaik" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Planung besteht aus dem Zonenplan alt / neu, den Überbauungsvorschriften sowie dem Überbauungsplan. Eingesehen werden kann ebenfalls der dazugehörende Erläuterungsbericht. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 26. August 2022 bis am 26. September 2022 während den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen könne auch auf www.unterseen.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, zu Handen des Gemeinderates, zu richten.

Unterseen, 16. August 2022
Der Gemeinderat

pdfZonenplan alt / neu
pdfErläuterungsbericht
pdfÜberbauungsplan 1:500
pdfÜberbauungsvorschriften

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