Änderung Überbauungsordnung «Neuhaus – Manorfarm» (Bereich Golfweg)
Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung «Neuhaus – Manorfarm» (Bereich Golfweg) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen zur Änderung der Überbauungsordnung liegen vom 13. Januar 2020 bis und mit 12. Februar 2020 bei der Bauverwaltung, Amtshaus, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Eingesehen werden können der Überbauungsplan und der Erläuterungsbericht. Die Unterlagen sind auch auf www.unterseen.ch aufgeschaltet.
Am Dienstag, 14. Januar 2020, findet um 19.00 Uhr im Gemeindesaal eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung, Amtshaus, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, zu Handen des Gemeinderates zu richten.
Unterseen, 9. Dezember 2019
Der Gemeinderat
Erläuterungsbericht Mitwirkung
Überbauungsplan
Informationsveranstaltung - Aktennotiz
Informationsveranstaltung - PowerPoint-Präsentation