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Gemeindeversammlung - Traktandenliste

Montag, 1. Dezember 2025, 20:00 Uhr
in der Aula des Oberstufenschulhauses,
Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen

Traktanden:

pdfGemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 - Traktandenliste

1. Budget 2026; Beratung und Genehmigung des Budgets 2026. Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer. Orientierung über das Investitionsbudget 2026.

pdfAntrag Gemeinderat
pdfAntrag Finanzkommission
pdfBudget

2. Rechnungsrevision - Wahl; Beratung und Wahl der Revisionsstelle für die Periode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029.

pdfAntrag Gemeinderat
pdfAntrag Finanzkommission

3. Bödelibad - Verpflichtungskredite; Beratung und Genehmigung
a) für das Jahr 2026 einen Beitrag von Fr. 203'500.00 an die Freiluft- und Hallenbad Bödeli AG (37 % des IMU-Gesamtbetrags in Höhe von Fr. 550'000.00 [Aufteilung auf die IMU-Gemeinden nach dem Spezialbödelischlüssel Bödelibad]) und
b) für die veranschlagten Planungskosten 2026 einen Beitrag von Fr. 55'500.00 (37 % des IMU-Gesamtbetrags in Höhe von Fr. 150'000.00 [Aufteilung auf die IMU-Gemeinden nach dem Spezialbödelischlüssel Bödelibad]).

pdfAntrag Gemeinderat

4. Informationen aus dem Gemeinderat

5. Verschiedenes

Protokoll:
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d.h. vom 13. Juni bis 14. Juli 2025 zur Einsichtnahme offen.
Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 12. Juni 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Während der Auflage- respektive Einsprachefrist ging beim Einwohnergemeinderat keine Einsprache gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein.
Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat daher anlässlich seiner Sitzung vom 21. Juli 2025 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 2. Juni 2025 genehmigt.

Öffentliche Auflage:
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.

Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).

Stimmberechtigung - Einladung:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten  stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.

3800 Unterseen, 13. Oktober 2025
Namens des Einwohnergemeinderates

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