Montag, 7. September 2026, 20:00 Uhr
in der Aula des Oberstufenschulhauses,
Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden:
Traktandenliste vom 7. September 2026
1. Neubau Schulgebäude zemi - Ermächtigung Einwohnergemeinderat; Abgabe eines Teils der Parzelle Unterseen Grundbuchblatt Nr. 1522 - Stadtfeld/Steindlerstrasse (Zone für öffentliche Nutzung) im Baurecht für den Neubau des Schulgebäudes des Vereins Zentrum Mittengraben (zemi).
Antrag Gemeinderat
Antrag Finanzkommission
Baurechtsvertrag
Weitere Informationen finden Sie auf der ZEMI-Website unter folgendem Link:
Neubauprojekt – Besondere Volksschule ZEMI Interlaken / für den Inhalt der Informationen ist das ZEMI verantwortlich.
2. Informationen aus dem Gemeinderat
3. Verschiedenes
Protokoll:
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d.h. vom 12. Juni bis 12. Juli 2026 zur Einsichtnahme offen.
Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 11. Juni 2026 öffentlich bekannt gemacht.
Während der Auflage- respektive Einsprachefrist ging beim Einwohnergemeinderat keine Einsprache gegen den Inhalt des oben genannten Protokolls ein.
Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat daher anlässlich seiner Sitzung vom 20. Juli 2026 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Juni 2026 genehmigt.
Öffentliche Auflage:
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).
Stimmberechtigung - Einladung:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
3800 Unterseen, 20. Juli 2026
Namens des Einwohnergemeinderates
