einfahrt beatenbergstrasse

Gemeindeversammlung - Traktandenliste

Montag, 11. März 2024, 20:00 Uhr
in der Aula des Oberstufenschulhauses,
Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen

Traktanden:

pdfTraktandenliste vom 11. März 2024

1. Baureglementsänderung; Beratung und Beschlussfassung über die Änderung / Ergänzung der baurechtlichen Grundordnung mit dem neuen Art. 60.1 betreffend der Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen.

pdfAntrag Gemeinderat
pdfÄnderungen Baureglement
pdfErläuterungsbericht
pdfHinweiskarte
pdfÜbersicht Behandlung der Einwendungen
pdfVorprüfungsbericht

2.  Verschiedenes

Protokoll:
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 stand gemäss Art. 11 Abs. 2 des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) während 30 Tagen, d.h. vom 15. Dezember 2023 bis 13. Januar 2024 zur Einsichtnahme offen.
Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 14. Dezember 2023 öffentlich bekannt gemacht.
Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen.
Bezugnehmend auf Art. 11 Abs. 4 AWR hat der Einwohnergemeinderat daher anlässlich seiner Sitzung vom 22. Januar 2024 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 4. Dezember 2023 genehmigt.

Öffentliche Auflage:
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf.
Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.

Reglementsauflage:
Die unter Traktandum 1 zu genehmigende Reglementsänderung respektive -ergänzung liegt gemäss Art. 54 des kantonalen Gemeindegesetzes sowie Art. 37 der kantonalen Gemeindeordnung 30 Tage vor dem Beschluss ebenfalls öffentlich auf. Die entsprechenden Unterlagen können auch auf der Webseite der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.

Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).

Stimmberechtigung - Einladung:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.

3800 Unterseen, 22. Januar 2024
Namens des Einwohnergemeinderates

Search

Smart Search