(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Ausserkraftsetzung:
Da ab 1. August 2025 die Feuerungskontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden, setzt der Gemeinderat Unterseen mit Beschluss vom 24. Juni 2024 das kommunale Reglement zur Übertragung der Aufgaben in der Feuerungskontrolle sowie den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle, beide vom 8. Februar 2016, per 31. Juli 2025 ausser Kraft.
Rechtsmittel:
Gegen die Ausserkraftsetzung der oben genannten Erlasse kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht werden.
Unterseen, 24. Juni 2024
Einwohnergemeinderat Unterseen