Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Strasse:
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Beatenbergstrasse
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Teilstrecke:
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Beatenbergstrasse 2 bis Beatenbergstrasse 16
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Dauer:
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27. Mai bis 7. Juni 2024
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Einschränkungen:
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Sperrung Von Montag, 3. Juni bis Freitag, 7. Juni 2024 bleibt die Teilstrecke für den Durchgangsverkehr infolge Werkleitungsbau für die gesamte Bauzeit gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist eingeschränkt oder nicht möglich. Für die Fussgänger ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.
Vorarbeiten In der Woche vom Montag, 27. Mai bis Freitag, 31. Mai 2024 finden Vorarbeiten statt. Die Strasse ist während den Vorarbeiten für den Durchgangsverkehr, Fussgänger und ÖV offen. Es ist mit lokalen Einschränkungen zu rechnen. Signalisation beachten.
ÖV-Angebot Die Haltestelle Stadthausplatz wird während der Bauzeit nicht bedient. Die Haltestelle Friedhof wird für die Bauzeit auf dem Graben provisorisch eingerichtet.
Parkplätze Die Parkplätze auf dem Graben werden während der gesamten Bauzeit aufgehoben.
Zugang Friedhof Der Zugang ist jederzeit gewährleistet.
Kehrichtabfuhr Die Kehrichtabfuhr findet gemäss Abfallratgeber statt.
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Ausnahmen:
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Keine
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Grund:
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Werkleitungsbau
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Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.
3800 Unterseen, 17. Mai 2024
Bauverwaltung Unterseen