(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 15. April 2024 die Änderungen von Art. 28 des Personalreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 2. Juni 1998 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechende Reglementsanpassung der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung:
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Änderungen und Ergänzungen im Personalreglement nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese ab 1. Januar 2025 in Kraft.
Reglementsbezug:
Reglementsbezug:
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 15. April 2024
Der Einwohnergemeinderat
Personalreglement - Auflageexemplar
Unterseen, 15. April 2024
Der Einwohnergemeinderat
Personalreglement - Auflageexemplar