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Friedhof- und Bestattungsreglement - Teilrevision

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 22. Januar 2024 Änderungen von Art. 1, 2, 6 bis 8, 11, 13, 15 und 19 bis 21 des Friedhof- und Bestattungsreglement vom 7. Dezember 1998 erlassen und genehmigt.

Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unter­zeichnung des diesbezüglichen Begehrens ver­langen, dass die entsprechende Reglements­anpassung der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.

Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Änderungen im Friedhof- und Bestattungs­reglement nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. März 2024 in Kraft.

Reglementsbezug:
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 22. Januar 2024
Einwohnergemeinderat Unterseen

pdfFriedhof- und Bestattungsreglement - Auflage

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