(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 22. Januar 2024 Änderungen von Art. 1, 2, 6 bis 8, 11, 13, 15 und 19 bis 21 des Friedhof- und Bestattungsreglement vom 7. Dezember 1998 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechende Reglementsanpassung der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Änderungen im Friedhof- und Bestattungsreglement nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese auf 1. März 2024 in Kraft.
Reglementsbezug:
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 22. Januar 2024
Einwohnergemeinderat Unterseen
Friedhof- und Bestattungsreglement - Auflage