(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Unterseen am 4. Dezember 2023 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 24. Januar 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde.
Inkrafttreten:
Die Teilrevision der Gemeindeordnung tritt rückwirkend auf 1. Januar 2024 in Kraft.
Reglementsbezug:
Der geänderte Gemeindeerlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 1. Februar 2024
Einwohnergemeinderat Unterseen
Gemeindeordnung - genehmigt