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Planungszone "Zweitwohnungen" - öffentliche Planauflage

Öffentliche Planauflage Revision Gemeindebaureglement: Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen

Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Revision des Gemeindebaureglements bezüglich der Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen zur öffentlichen Auflage.

Die Planung besteht aus dem geänderten Gemeindebaureglement (GBR).

Eingesehen werden können die Dokumente
- Änderung GBR, Artikel 60.1
- Erläuterungsbericht
- Anhang 1 zu Erläuterungsbericht: Übersicht Behandlung der Einwendungen
- Unverbindlicher Hinweisplan
- Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) vom 29. September 2023

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom Donnerstag, 26. Oktober 2023 bis und mit Montag, 27. November 2023 während den Öffnungszeiten bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können in dieser Zeit auch unter www.unterseen.ch als pdf-Dateien eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, zu Handen des Gemeinderats einzureichen.

Allfällige Einigungsverhandlungen finden am Donnerstag, 14. Dezember 2023 und Freitag, 15. Dezember 2023 statt.

Unterseen, 16. Oktober 2023
Der Einwohnergemeinderat

pdfÄnderung GBR, Artikel 60.1
pdfErläuterungsbericht
pdfAnhang 1 zu Erläuterungsbericht: Übersicht Behandlung der Einwendungen
pdfUnverbindlicher Hinweisplan
pdfVorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) vom 29. September 2023

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