Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
Das revidierte Energiegesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
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Kantonales Energiegesetz ab 1. Januar 2023 - Infos über Änderungen
Meldepflicht Wärmeerzeugersatz - Merkblatt für Bauherrschaft
Amt für Umwelt und Energie - Infos Energiegesetz