(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 2. Oktober 2023 Änderungen von Art. 26 im Gebührenreglement vom 2. Dezember 2002 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechende Reglementsanpassung der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Änderungen und Ergänzungen im Gebührenreglement nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese rückwirkend auf 1. Oktober 2023 in Kraft.
Reglementsbezug:
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 2. Oktober 2023
Einwohnergemeinderat Unterseen
Gebührenreglement - Auflage