Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben am 27. Juli 2022 für den 1. August 2022 ein Feuer- und Feuerwerkverbot im Kanton Bern beschlossen. Folgendes wurde beschlossen:
- Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (Mindestabstand 50 m)
- Generelles Verbot von Feuerwerk. Einzige Ausnahme sind die bewilligten Feuerwerke auf dem Brienzersee (und Thunersee)
- Verbot von Himmelslaternen
- Verbot von Höhenfeuern (Feuer an für die Feuerwehren schwer zugänglichen, exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets
- August-Feuer an für die Feuerwehren gut zugänglichen Orten mit Wasserbezug sind grundsätzlich erlaubt