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Verordnung Berechtigungen zentrale Personendatensammlungen - Neu

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 21. März 2022 die Verordnung über die Berechtigungen der
zentralen Personendatensammlungen (PDS V) neu erlassen und genehmigt.

Rechtsmittel:
Gegen die oben genannte Reglementierung respektive deren Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen seit dieser
Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht
werden.

Inkrafttretung:
Die Verordnung über die Berechtigungen der zentralen Personendatensammlungen (PDS V) tritt auf den 1. April
2022 in Kraft.

Bezugsmöglichkeiten:
Die neue Verordnung kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder
während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

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