Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 21. März 2022 die Verordnung über die Berechtigungen der
zentralen Personendatensammlungen (PDS V) neu erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gegen die oben genannte Reglementierung respektive deren Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen seit dieser
Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht
werden.
Inkrafttretung:
Die Verordnung über die Berechtigungen der zentralen Personendatensammlungen (PDS V) tritt auf den 1. April
2022 in Kraft.
Bezugsmöglichkeiten:
Die neue Verordnung kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder
während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 21. März 2022
Der Einwohnergemeinderat
Verordnung über die Berechtigungen der zentralen Personendatensammlungen (PDS V)
Die Verordnung über die Berechtigungen der zentralen Personendatensammlungen (PDS V) tritt auf den 1. April
2022 in Kraft.
Bezugsmöglichkeiten:
Die neue Verordnung kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder
während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 21. März 2022
Der Einwohnergemeinderat
Verordnung über die Berechtigungen der zentralen Personendatensammlungen (PDS V)