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Elektronisches Baubewilligungsverfahren - Information

Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im
Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft. Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch ist über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.


Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.

Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.

Die Eingabe von zwei Papierversionen ist noch erforderlich bis zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr. Dies sollte im Rahmen der geplanten Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes  VRPG) erfolgen. Bis dahin bleiben die Papierakten die massgebenden Akten.

Rückweisung von in Papierform eingehenden Baugesuchen ab 1. März 2022.

Durch die Verfahrensumstellung ist es der Bauverwaltung nicht mehr möglich, in Papierform eingehende Baugesuche zu behandeln. Die Bauverwaltung muss deshalb ab dem 1. März 2022 in Papierform eingehende Baugesuche zurückweisen.

Die Bauverwaltung Unterseen hat eine Liste mit Architektur- und Planungsbüros aus der Region erstellt. Diese liegt auf der Bauverwaltung zur Abgabe an Bauherrschaften auf. Architektur- und Planungsbüros, welche dazu bereit sind, Baugesuche von Bauherrschaften auf eBau einzupflegen, können sich gerne bei der Bauverwaltung Unterseen auf dieser Liste registrieren lassen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Informationen zu eBau finden sich auf www.be.ch/projekt-ebau.

Unterseen im Februar 2022
Bauverwaltung Unterseen

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