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Reglement Finanzhaushalt (RFH) - Änderungen, Genehmigung und Inkrafttretung

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 6. Dezember 2021 die Änderungen respektive die Ergänzungen in Art. 6 und 9 sowie die Streichungen in Art. 62 des Reglements Finanzhaushalt (RFH) genehmigt.

Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die Reglementsänderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.

Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die Änderungen im Reglement Finanzhaushalt (RFH) nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese ab 1. Januar 2021 in Kraft.

Reglementsbezug:
Der geänderte Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.


Unterseen, 6. Dezember 2021
Einwohnergemeinderat Unterseen

pdfReglement Finanzhaushalt 2022 - Auflage

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