Als Präzisierung gibt der Einwohnergemeinderat Unterseen bekannt, dass der Einsatz von Videoüberwachungengemäss Art. 124 PolG (zum Schutz öffentlicher Gebäude) nicht in, sondern zu den Gebäuden der Einwohnergemeinde Unterseen an der Steindlerstrasse 1, Steindlerstrasse 3 und Steindlerstrasse 3a erfolgt.
Bezugsquelle:
Das Original der Verfügung ist auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen abrufbar.
Unterseen, 15. November 2021
Einwohnergemeinderat Unterseen
