Gemäss Publikation im Anzeiger Interlaken vom 21. Oktober 2021 wurde gestützt auf Art. 123 und 124 i.V.m. Art.125 des Polizeigesetzes (PolG; BSG 551.1) nach Erteilung der Bewilligung durch die Kantonspolizei Bern vom 23. September 2021 der Einsatz von Videoüberwachungen gemäss Art. 123 PolG (an öffentlichen Orten) in der Schulanlage Steindler angeordnet.
Als Präzisierung gibt der Einwohnergemeinderat Unterseen bekannt, dass der Einsatz von Videoüberwachungengemäss Art. 124 PolG (zum Schutz öffentlicher Gebäude) nicht in, sondern zu den Gebäuden der Einwohnergemeinde Unterseen an der Steindlerstrasse 1, Steindlerstrasse 3 und Steindlerstrasse 3a erfolgt.
Bezugsquelle:
Das Original der Verfügung ist auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen abrufbar.
Unterseen, 15. November 2021
Einwohnergemeinderat Unterseen
Verfügung Videoüberwachung