(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Ausserkraftsetzung:
Da alle für die Gemeinden erforderlichen Regelungen betreffend Gemeinderegistersysteme (GERES) in der neuen Kantonsverordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V / BSG 152.051) enthalten sind, hat der Gemeinderat Unterseen mit Beschluss vom 9. August 2021 die kommunale Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES vom 21. März 2016 ausser Kraft gesetzt.
Rechtsmittel:
Gegen die Ausserkraftsetzung der oben genannten Verordnung kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht werden.
Unterseen, 9. August 2021
Der Einwohnergemeinderat