Der Gemeinderat Unterseen hat am 8. Februar 2021 eine Teilrevision der Tagesschulverordnung vom 15. März 2010 beschlossen und den entsprechenden Änderungen und Ergänzungen der Art. 2, Art. 6, Art. 15, Art. 16a, Art. 17a und Art. 18 zugestimmt.
Die Anpassungen treten auf den 1. Juli 2021 in Kraft.
Rechtsmittel:
Gegen die oben genannte Genehmigung der Vorordnungsänderung sowie deren Inkrafttretung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Unterseen, 8. Februar 2021
Der Einwohnergemeinderat
Tagesschulverordnung - Auflageexemplar
Unterseen, 8. Februar 2021
Der Einwohnergemeinderat
Tagesschulverordnung - Auflageexemplar