(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 28. September 2020 Änderungen und Ergänzungen im Personalreglement (Art. 4) erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechende Reglementsanpassung der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Inkrafttretung:
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Änderungen und Ergänzungen im Personalreglement nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese ab 1. Januar 2021 in Kraft.
Reglementsbezug:
Reglementsbezug:
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 28. September 2020
Der Einwohnergemeinderat
Personalreglement per 1. Januar 2021 - Auflageexemplar
Unterseen, 28. September 2020
Der Einwohnergemeinderat
