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ZPP Stedtli - Auflage

Öffentliche Planauflage
Überbauungsordnung ZPP "Stedtli" - Änderung im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 17. Juli 2020 bis und mit 15. August 2020 bei der Bauverwaltung Unterseen, Amthaus, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Diese sind an die Bauverwaltung zu Handen des Gemeinderates zu richten.

Unterseen, 6. Juli 2020

Gemeinderat Unterseen

pdfErläuterungsbericht
pdfBaureglement
pdfZonenplanänderung

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