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Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt Investitionen Verwaltungsvermögen

Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 22. Juni 2020 das Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen erlassen und genehmigt.

Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass der entsprechende Reglementserlass der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.

Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen das Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat dieses ab 1. Januar 2021 in Kraft.

Reglementsbezug:
Der neue Erlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 22. Juni 2020
Der Gemeinderat

pdfReglement Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen - Auflage

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