(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 3. Februar 2020 das Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechende Reglementsgenehmigung der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen das Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat dieses ab 1. Januar 2021 in Kraft.
Reglementsbezug:
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 3. Februar 2020
Der Einwohnergemeinderat
