Gestützt auf den Rechnungsabschluss 2018 mit einem Ertragsüberschuss von 4.4 Millionen Franken, den Erkenntnissen auf der Rechnung des laufenden Jahres und den Eingaben für das Budget 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2019 für das Budget 2020 eine erneute Reduktion der Steueranlage auf 1.65 Einheiten zu beantragen.
Mit dieser tieferen Steueranlage schliesst das Budget 2020 mit einem Gesamtaufwandüberschuss von Fr. 202'183.00 ab, welcher sich wie folgt zusammensetzt:
Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) | Fr. | 0.00 |
Aufwandüberschuss Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung | Fr. | 219'103.00 |
Ertragsüberschuss Spezialfinanzierung Abfallentsorgung | - Fr. | 16'920.00 |
Aufwandüberschuss Gesamthaushalt | Fr. | 202'183.00 |
Der allgemeine Haushalt (Steuerhaushalt) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 707'076.00 ab. Aufgrund der Bestimmungen von HRM2 muss dieser zwingend der finanzpolitischen Reserve (Sachgruppe 2940) zugewiesen werden, da die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind und die Erfolgsrechnung einen Ertragsüberschuss ausweist. Diese kantonale Vorgabe führt somit immer zu einem ausgeglichen Ergebnis im allgemeinen Haushalt.
Die Steueranlage und der Ansatz der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2020 werden dem Souverän wie folgt zur Genehmigung unterbreitet:
- Steueranlage 1.65 Einheiten (bisher 1.70 Einheiten)
- Liegenschaftssteuer 1.5 Promille (unverändert)
Die vorberatende Finanzkommission und der Gemeinderat sind nach gründlicher Prüfung gemeinsam der Meinung, den Stimmberechtigten erneut eine Senkung der Steueranlage von bisher 1.70 Einheiten auf neu 1.65 Einheiten zu beantragen. Per Ende 2018 beläuft sich das Eigenkapital der Gemeinde (Bilanzüberschuss und finanzpolitische Reserve) auf über 9.3 Millionen Franken, was rund 10 Steuerzehnteln entspricht. In dieser Situation erachtet der Gemeinderat eine Entlastung der Steuerzahlenden als angebracht, obwohl diese je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen betragsmässig eher bescheiden ausfällt. Der Gemeinderat hält weiter fest, dass auch trotz der Steuersenkung keine Investitionsvorhaben oder Ausgaben gestrichen oder gekürzt werden müssen. Gleichzeitig behält sich der Gemeinderat vor, zu einem späteren Zeitpunkt bei entsprechendem Bedarf wieder eine Erhöhung der Steueranlage zu beantragen.
Der Gemeinderat hat in eigener Kompetenz bereits die Gebühren im Bereich Abwasser und Abfall festgelegt. Beim Abwasser hat er beschlossen, die Verbrauchsgebühr von bisher Fr. 1.00 auf neu Fr. 0.90 pro m3 zu senken. Die restlichen Gebühren betragen unverändert Fr. 100.00 für die Grundgebühr sowie Fr. 0.50 pro m2 beim Strassenabwasser. Beim Abfall soll auf das Jahr 2020 die Grundgebühr von bisher 180 % auf 160 % des Grundgebührentarifs gesenkt werden. Die jährliche Rückstellung für den künftigen Unterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens wird vom Gemeinderat auf unverändert 0.5 % des aktuellen Gebäudeversicherungswertes belassen. Die Hundetaxe beträgt gemäss Gebührenreglement unverändert Fr. 100.00.
Die budgetierten Steuereinnahmen basieren auf den Werten der Jahresrechnung 2018 sowie auf den aktuellen Prognosen für das Jahr 2019 (1. und 2. Rate 2019). Die Steuereinnahmen im Jahr 2019 liegen aufgrund der aktuellen Zahlen in den budgetierten Werten. Bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen wurde für das Jahr 2020 mit einem Zuwachs von 1.5 % und bei den Vermögenssteuern der natürlichen Personen mit 2.0 % gerechnet. Weiter wurden die Einkommenssteuern der natürlichen Personen im Rahmen der Beratungen in der Finanzkommission und im Gemeinderat aufgrund der Vorjahre, wo immer höhere Steuererträge als budgetiert ausgewiesen worden waren, angepasst.
Die aktuellen Zahlen der kantonalen Lastenverteilungen für das Budget 2020 wurden aufgrund von Angaben des Kantons berechnet. Im Vergleich zum Budget 2019 hat die Gemeinde Unterseen im Jahr 2020 voraussichtlich Fr. 345'000.00 Mehrkosten zu tragen. Die Mindereinnahmen beim kantonalen Finanzausgleich sind eine Folge der guten Rechnungsabschlüsse der Gemeinde Unterseen und den allgemein höheren, unter den Gemeinden zu verteilenden Kosten auf Kantonsebene. Insbesondere muss die Gemeinde neu in den kantonalen Finanzausgleich beim sogenannten Disparitätenabbau Beiträge zahlen. Bisher stand Unterseen auf der Empfängerseite. Bereits im Jahr 2019 hat sich dies geändert, und Unterseen muss erstmals in den Finanzausgleich einzahlen.
An der Gemeindeversammlung wird nur eine beschränkte Anzahl gedruckter Budgets abgegeben. Interessierte können das vollständige Budget 2020 ab sofort bei der Finanzverwaltung Unterseen kostenlos beziehen.