einfahrt beatenbergstrasse

Überkommunaler Richtplan Energie Bödeli

Öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den überarbeiteten überkommunalen Richtplan Energie Bödeli zur öffentlichen Mitwirkung.

Zur Einsichtnahme liegen auf:
pdfRichtplan
pdfRichtplankarte
pdfKurzbericht

Aufgrund der neuen Zielvorgaben sowie geänderten regionalen Rahmenbedingungen haben die Gemeinden eine Aktualisierung und Ergänzung des überkommunalen Richtplanes eingeleitet. Die Überarbeitung des «Überkommunalen Richtplans Energie Bödeli» schafft eine behördenverbindliche Grundlage für eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Wärme- respektive Kälteversorgung und fördert damit eine nachhaltige Energieversorgung mit möglichst niedrigen CO2-Emissionen, wie es auch die Energiestrategien von Bund und Kanton fordern. Durch die Bezeichnung konkreter Versorgungsgebiete mit entsprechenden Umsetzungsmassnahmen wird die räumliche Koordination der Wärmeversorgung vorgenommen. Im Gegensatz zur Wärme- ist bei der Stromversorgung keine räumliche Koordination zwischen Produktion und Nutzung notwendig. Die Steigerung der Energieeffizienz und eine vermehrte Nutzung erneuerbarer Energie und Abwärme bilden die Schwerpunkte einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung.

Die Unterlagen liegen vom 14. Oktober bis zum 12. November 2019 bei der Bauverwaltung Unterseen zur Mitwirkung öffentlich auf. Sie können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen online auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen hochgeladen, www.unterseen.ch.

Während der Frist der Mitwirkungsauflage kann jedermann schriftlich und begründet Einwände erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind zu richten an die Einwohnergemeinde Unterseen, Bauverwaltung, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen.

Gemeinderat Unterseen

Search

Smart Search