Umwandlung Industrielle Betriebe Interlaken in Aktiengesellschaft, neuer Zeitpunkt Inkrafttretung, Änderungen und Aufhebungen von Reglementen und Verträge
Nachdem die Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung Matten zur Umwandlung des Gemeindeunternehmens der Industriellen Betriebe Interlaken in eine Aktiengesellschaft rechtskräftig abgewiesen ist, erfolgt die Gründung der IBI AG auf den 1. Januar 2020.
Damit sind der Grundsatzbeschluss der Gemeindeversammlung Unterseen vom 4. Juni 2018, die Vertragsaufhebung sowie die Reglementserlasse, die bisher sistiert waren, wie folgt anwendbar:
- Umwandlung des Gemeindeunternehmens der Industriellen Betriebe Interlaken in eine Aktiengesellschaft: Umwandlung per 1. Januar 2020,
- Vereinbarung zwischen den Einwohnergemeinden Interlaken, Matten und Unterseen vom 12./16./25. Juni 1995 betreffend die Industriellen Betriebe Interlaken: Aufhebung per 31. Dezember 2019,
- Reglement über die Übertragung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung an die Industriellen Betriebe Interlaken AG (Aufgabenübertragungsreglement): Anwendbar respektive Inkrafttretung per 1. Januar 2020,
- Reglement betreffend die Entschädigungsregelung der Sondernutzung des öffentlichen Grund und Bodens für die Zwecke der Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet der Einwohnergemeinde Unterseen (Sondernutzungsreglement): Anwendbar respektive Inkrafttretung per 1. Januar 2020,
- Beteiligung unter der Voraussetzung des rechtskräftigen Vollzugs der Umwandlung der Industriellen Betriebe Interlaken in eine Aktiengesellschaft zu 12 % an der zukünftigen Industriellen Betriebe Interlaken AG: Anwendbar per 1. Januar 2020;
- Erwerb von 1'500 Namenaktien zu nominal Fr. 100.00 von der Gemeinde Interlaken (Verpflichtungskredit von Fr. 150'000.00): Anwendbar respektive geschuldet per 1. Januar 2020 unter der Voraussetzung des rechtskräftigen Vollzugs der Umwandlung der Industriellen Betriebe Interlaken in eine Aktiengesellschaft und
- Unterzeichnung des Aktienkaufvertrages, des Aktionärsbindungsvertrages sowie des Konzessionsvertrages mit Leistungsvereinbarung: Anwendbar per 1. Januar 2020.
Der Einwohnergemeinderat