Reglement betreffend die Übertragung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung an die Industrielle Betriebe Interlaken AG (Aufgabenübertragungsreglement) / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Die Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2018 hat das Reglement betreffend die Übertragung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung an die Industrielle Betriebe Interlaken AG (Aufgabenübertragungsreglement) erlassen und genehmigt.
Inkrafttretung:
Der Einwohnergemeinderat hat am 19. August 2019 die Inkrafttretung des oben genannten Erlasses auf 1. Januar 2020 festgelegt.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss des Einwohnergemeinderates kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Unterseen schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Reglementsbezug:
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Der Einwohnergemeinderat
Reglement betreffend die Übertragung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung an die Industrielle Betriebe Interlaken AG (Aufgabenübertragungsreglement)