Reglement betreffend die Entschädigungsregelung der Sondernutzung des öffentlichen Grund und Bodens für die Zwecke der Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet der Einwohnergemeinde Unterseen (Sondernutzungsreglement) / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Die Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2018 hat das Reglement betreffend die Entschädigungsregelung der Sondernutzung des öffentlichen Grund und Bodens für die Zwecke der Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet der Einwohnergemeinde Unterseen (Sondernutzungsreglement) erlassen und genehmigt.
Inkrafttretung:
Der Einwohnergemeinderat hat am 19. August 2019 die Inkrafttretung des oben genannten Erlasses auf 1. Januar 2020 festgelegt.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss des Einwohnergemeinderates kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Unterseen schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Reglementsbezug:
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 19. August 2019
Der Einwohnergemeinderat