Öffentliche Auflage
Geringfügige Änderung der Überbauungsvorschriften und des Zonenplans (UeO "Harder Kulm")
Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung (BauV).
Der Gemeinderat Unterseen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. Mai 2019 bis am 24. Juni 2019, auf der Bauverwaltung Unterseen sowie auf der Internetseite www.unterseen.ch öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Unterseen, 13. Mai 2019
Gemeinderat Unterseen
Erläuterungsbericht
Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften