Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 das Budget 2019 mit einer reduzierten Steueranlage für Einkommen und Vermögen von 1.70 Einheiten.
Das Budget 2019 schliesst mit einem Gesamtaufwandüberschuss von Fr. 94'948.00 ab, welcher sich wie folgt zusammensetzt:
Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) | Fr. | 0.00 |
Aufwandüberschuss Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung | Fr. | 128'348.00 |
Ertragsüberschuss Spezialfinanzierung Abfallentsorgung | - Fr. | 33'400.00 |
Aufwandüberschuss Gesamthaushalt | Fr. | 94'948.00 |
Der allgemeine Haushalt schliesst ausgeglichen ab, weil aufgrund der Bestimmungen von HRM2 aus der finanzpolitischen Reserve (Sachgruppe 2940) eine Entnahme vorgenommen werden muss.
Diese Bedingung trifft für unsere Gemeinde im Budget 2019, welches bereits auf der reduzierten Steueranlage beruht, zu, und der Aufwandüberschuss von Fr. 69'575.00 im allgemeinen Haushalt muss aus der finanzpolitischen Reserve entnommen werden. Nach dieser Entnahme schliesst der allgemeine Haushalt ausgeglichen ab.
Die Steueranlage und der Ansatz der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2019 werden dem Souverän wie folgt zur Genehmigung unterbreitet:
- Steueranlage 1.70 Einheiten (bisher 1.78 Einheiten)
- Liegenschaftssteuer 1.5 Promille (unverändert)
Die vorberatende Finanzkommission und der Gemeinderat sind nach gründlicher Prüfung gemeinsam der Meinung, den Stimmberechtigten eine Senkung der Steueranlage von bisher 1.78 Einheiten auf neu 1.70 Einheiten zu beantragen. Mit Beibehaltung der bisherigen Steueranlage von 1.78 Einheiten würde das heutige Eigenkapital der Gemeinde von über 5 Steuerzehnteln - unnötigerweise - weiter ansteigen. In dieser Situation erachtet der Gemeinderat eine Entlastung der Steuerzahlenden als angebracht, obwohl die Höhe je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen eher bescheiden ausfällt.
Nebst aufgrund diverser Zuzüge merklich höheren Steuereinnahmen im Budget 2019, wurden in den Beratungen zum Budget aufgrund von Vorjahreswerten verschiedene Budgetreserven gestrichen. Diese waren mit ein Grund, dass mehrere Jahre zwischen der Budgetierung und dem effektiven Jahresabschluss jeweils grössere Differenzen entstanden sind und die Jahresrechnung immer deutlich besser abgeschlossen hat. Die vorgenommen Anpassungen können jedoch auch dazu führen, dass im kommenden Jahr bei einzelnen Posten nötigenfalls durch die zuständigen Gremien Nachkredite genehmigt werden müssen.
Der Gemeinderat hat in eigener Kompetenz bereits die Gebühren im Bereich Abwasser und Abfall beschlossen. Beim Abwasser betragen die Gebühren unverändert Fr. 100.00 für die Grundgebühr, Fr. 1.00 pro m3 bei der Verbrauchsgebühr sowie Fr. 0.50 pro m2 beim Strassenabwasser. Beim Abfall beträgt die Grundgebühr unverändert 180 % des Grundgebührentarifs. Die jährliche Rückstellung für den künftigen Unterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens wird vom Gemeinderat auf unverändert 0.5 % des aktuellen Gebäudeversicherungswertes belassen. Die Hundetaxe beträgt gemäss Gebührenreglement unverändert Fr. 100.00.
Bei den Steuereinnahmen bilden die Jahresrechnung 2017 sowie die aktuellen Prognosen für das Jahr 2018 (1. und 2. Rate 2018) die Grundlage für das Budget 2019. Die Steuereinnahmen im Jahr 2018 liegen aufgrund der aktuellen Zahlen eher über den budgetierten Werten. Bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen wurde für das Jahr 2019 mit einem Zuwachs von 2.0 % und bei den Vermögenssteuern der natürlichen Personen mit 2.5 % gerechnet.
Die aktuellen Zahlen der kantonalen Lastenverteilungen für das Budget 2019 wurden aufgrund von Angaben des Kantons berechnet. Im Vergleich zum Budget 2018 hat die Gemeinde Unterseen im Jahr 2019 voraussichtlich Fr. 275'000.00 Mehrkosten zu tragen. Die Mindereinnahmen beim kantonalen Finanzausgleich sind eine Folge der guten Rechnungsabschlüsse der Gemeinde Unterseen und den allgemein höheren, unter den Gemeinden zu verteilenden Kosten, auf Kantonsebene.
An der Gemeindeversammlung wird nur eine beschränkte Anzahl gedruckter Budgets abgegeben. Interessierte können das vollständige Budget 2019 ab sofort bei der Finanzverwaltung Unterseen kostenlos beziehen.
Budget 2019
Vergleiche Steuerbelastung
Tarif I - Unverheiratete
Tarif II - Verheiratete