Der Gemeinderat Unterseen hat am 3. April 2018 die Jahresrechnung 2017 beraten.
Die Jahresrechnung 2017 basiert auf einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Steueranlage von 1.78 Einheiten. Sie schliesst mit einem Aufwandüberschuss im Gesamthaushalt von Fr. 1'556'286.08 ab, welcher sich wie folgt zusammensetzt:
Aufwandüberschuss Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) | Fr. | 1'914'081.96 |
Ertragsüberschuss Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung | - Fr. | 139'962.06 |
Ertragsüberschuss Spezialfinanzierung Abfallentsorgung | - Fr. | 217'833.82 |
Aufwandüberschuss Gesamthaushalt | Fr. | 1'556'286.08 |
Einmalige periodengerechte Abgrenzung kantonale Lastenverteiler
Der Gemeinderat Unterseen hat beschlossen, der Gemeindeversammlung respektive in eigener Kompetenz, die einmalig vorzunehmenden periodengerechten Abgrenzungen der Lastenverteilung Sozialversicherung Ergänzungsleistungen (Fr. 1'232'136.00 - Kompetenz Gemeindeversammlung), Lastenverteilung Familienzulagen Nichterwerbstätige (Fr. 22'608.00 - Kompetenz Gemeinderat) und Lastenverteilung Sozialhilfe (Fr. 2'899'476.00 - Kompetenz Gemeindeversammlung) in der Jahresrechnung 2017 zu berücksichtigen.
Diese periodengerechte Abgrenzung wird vom Kanton empfohlen und entspricht den Rechnungslegungsgrundsätzen des Rechnungsmodell HRM2. Zwingend vorgeschrieben ist sie jedoch nicht.
Ohne diese einmalige Abgrenzungen würde die Jahresrechnung 2017 vor den systembedingten zusätzlichen Abschreibungen mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2'240'138.04 im Allgemeinen Haushalt abschliessen. Nach Vornahme der Abgrenzungen ergibt sich in der Jahresrechnung 2017 ein Aufwandüberschuss von Fr. 1'914'081.96.
Das Eigenkapital reduziert sich um den Aufwandüberschuss und beläuft sich per 31. Dezember 2017 auf neu Fr. 3'381'249.71 (4 Steuerzehntel).
Die gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung sind von der einmaligen Abgrenzung nicht betroffen.
Folgende Ereignisse haben das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 massgeblich positiv beeinflusst:
- Mehreinnahmen Fiskalertrag (Steuereinnahmen) von rund Fr. 1'600'000.00.
- Minderaufwand beim Personalaufwand von rund Fr. 150'000.00. Dies hauptsächlich wegen tieferen Entschädigungen an Behörden und Kommissionen sowie tieferen Personalkosten aufgrund vorübergehend unbesetzten Stellen.
- Minderaufwand beim Sach- und übriger Betriebsaufwand von rund Fr. 750'000.00. Die Vielzahl der Konten, verteilt über sämtliche Verwaltungsabteilungen, führten zu diesem grossen Minderaufwand. Die Hauptabweichungen lagen insbesondere bei weniger Dienstleistungen und Honorare (rund Fr. 422'000.00) sowie weniger Material- und Warenaufwand und Verbrauchsmaterial (rund Fr. 90'000.00)
- Minderaufwand bei den Abschreibungen Verwaltungsvermögen von rund Fr. 125'000.00
Die Finanzkennzahlen werden gemäss den kantonalen Vorgaben berechnet. Diese sind jedoch im Moment noch wenig aussagekräftig, da ein Vergleich über mehrere Jahre fehlt. Der Kanton seinerseits wird die kantonalen Richtwerte erst bekanntgeben, wenn mehrere Rechnungsabschlüsse der Gemeinden nach HRM2 vorliegen.
Der Gemeinderat wird mit dem Finanzplan 2018 - 2023 und dem Budget 2019 die weitere Finanzpolitik und Steueranlage prüfen.
Der Gemeinderat unterbreitet die Jahresrechnung 2017 der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2018 zur Genehmigung.
An der Gemeindeversammlung werden nur noch eine beschränkte Anzahl gedruckter Jahresrechnungen abgegeben. Interessierte können die vollständige Jahresrechnung 2017 ab sofort bei der Finanzverwaltung Unterseen kostenlos beziehen.