einfahrt beatenbergstrasse

Änderungen Personalreglement sowie Anhang II zum Personalreglement

Genehmigung und Inkrafttretung

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 12. Oktober 2026 die Änderungen von Art. 22 des
Personalreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 2. Juni 1998 sowie die Änderungen in Absatz 1 und 2
des Anhangs II des Personalreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 13. September 2010 beschlossen
und genehmigt.

Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit
Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden
Änderungen im Personalreglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Gegen die Änderungen im Anhang II zum Personalreglement kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese
auf 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Änderungen im Anhang II zum Personalreglement treten ebenfalls auf den 1. Januar 2027 in Kraft.

Reglementsbezug:
Die geänderten Erlasse können auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder
während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 12. Oktober 2026
Der Einwohnergemeinderat

pdfPersonalreglement - Auflage
pdfPersonalreglement Anhang II

Search

Smart Search