einfahrt beatenbergstrasse

Gemeindewahlen 2025, Geschäftsprüfungskommission - Wahlankündigung

Aufgrund der Änderungen in der Gemeindeordnung betreffend Geschäftsprüfungskommission, welche auf den 1. März 2025 in Kraft getreten sind, werden die stimmberechtigten Frauen und Männer der Einwohnergemeinde Unterseen aufgefordert, am 28. September 2025 die Gemeinde-wahlen für die neue Geschäftsprüfungskommission für die Legislatur 2026 bis 2029 vorzunehmen.

Gestützt auf die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen (GO) respektive das Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) stehen folgende Wahlen an:

  • Sieben Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission nach dem Verhältniswahlverfahren - Proporz (Art. 33 Abs. 3 GO und Art. 34 ff AWR)

Amtsdauer:
Die Amtszeit für die vorzunehmenden Wahlen beginnt am 1. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2029.

Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind gemäss Art. 32 GO alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.

Stimmabgabe:
Gemäss Art. 19 AWR erfolgt die Stimmabgabe persönlich an der Urne oder durch briefliche Stimmabgabe.
Für die persönliche Stimmabgabe sind die Urnen im Gemeindesaal an der Oberen Gasse 2, 3800 Unterseen, am Sonntag, 28. September 2025 von 09.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Das Verfahren für die briefliche Stimmabgabe richtet sich nach der Gesetzgebung über die politischen Rechte des Kantons Bern.

Wahlmaterial:
Die erforderliche Ausweiskarte sowie die amtlichen Wahlzettel werden den Stimmberechtigten spätestens zehn Tage (Art. 22 AWR) vor dem Urnengang zugestellt.
Die Benützung ausseramtlicher, gedruckter Wahlzettel ist gemäss Art. 43 AWR gestattet.

Stimmregister:
Das Stimmregister liegt zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten bei der Einwohnerkontrolle Unterseen öffentlich auf. 
Begehren um Eintragung in dasselbe sind bis spätestens Dienstag, 23. September 2025, 17.00 Uhr, dort einzureichen. 
Im Stimmregister eingetragene Personen, die keine Ausweiskarte erhalten oder die Karte verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle gestützt auf Art. 22 Abs. 2 AWR bis Donnerstag, 25. September 2025, bis spätestens 16.00 Uhr, ein Doppel verlangen.

Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge für sämtliche vorstehenden Wahlen sind bis spätestens am 4. August 2025 (achtletzten Montag vor dem Wahltag), mittags 12.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei durch eine beauftragte Person sowie unter Berücksichtigung der formellen Anforderung einzureichen.
Zudem hat jeder Wahlvorschlag die deutlich lesbaren Unterschriften von zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie am Kopf eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung zu tragen (Art. 35 ff und 59 ff AWR).

Verbesserung der Wahlvorschläge:
Allfällige Verbesserungen der Wahlvorschläge können von den Unterzeichnenden des Vorschlages bis am Freitag, 8. August 2025, 17.00 Uhr, auf der Gemeindeschreiberei eingebracht werden (Art. 39 AWR).

Listenverbindung:
Zwei oder mehreren Wahlvorschlägen kann bis am Montag, 11. August 2025, 17.00 Uhr, die übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreter beigefügt werden, dass die Vorschläge miteinander verbunden seien (Listenverbindung). Innerhalb einer Listenverbindung sind auch Unterlistenverbindungen zulässig (Art. 40 AWR).

Versand des ausserordentlichen Wahlmaterials:
Die Gemeinde übernimmt die Aufwendungen für das Verpacken und den Postversand des gemeinsamen ausseramtlichen Wahlmaterials. Jede Gruppe (Partei etc.), die sich an diesem Versand beteiligen möchte, hat ihr Material bis spätestens Freitag, 15. August 2025, 15.00 Uhr, direkt beim Zentrum Mittengraben ZEMI, Mittengrabenstrasse 56, 3800 Interlaken, abzugeben.
Für den Postversand ist das ausserordentliche Wahlmaterial auf das Format A5 zu falten.

Einwohnergemeinderat Unterseen
Unterseen, 17. Februar 2025

Search

Smart Search