Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Strasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Strasse: Beatenbergstrasse
Teilstrecke: Beatenbergstrasse 2 bis Beatenbergstrasse 16
Dauer: 16. bis 20. Juni 2025
Einschränkungen:
Sperrung
Teilstrecke: Beatenbergstrasse 2 bis Beatenbergstrasse 16
Dauer: 16. bis 20. Juni 2025
Einschränkungen:
Sperrung
Von Montag, 16. Juni bis Freitag, 20. Juni 2025 bleibt die Teilstrecke für den Durchgangsverkehr infolge Werkleitungsbau für die gesamte Bauzeit gesperrt. Die Zufahrt zu den Privatgrundstücken ist nicht möglich. Für die Fussgänger ist der Durchgang zu den Liegenschaften jederzeit gewährleistet. Signalisation beachten.
ÖV-Angebot
Die Haltestelle Stadthausplatz wird während der Bauzeit nicht bedient. Die Haltestelle Friedhof wird für die Bauzeit auf dem Graben provisorisch eingerichtet.
Parkplätze
Die Parkplätze auf dem Graben werden während der gesamten Bauzeit aufgehoben.
Zugang Friedhof
Der Zugang ist jederzeit gewährleistet.
Kehrichtabfuhr
Die Kehrichtabfuhr findet gemäss Abfallratgeber statt.
Ausnahmen: Keine
Grund: Fertigstellungs- und Deckbelagsarbeiten
Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.
Wir bitten um Beachtung der Signalisation und Anweisungen der Baufirma und danken für Ihr Verständnis.
3800 Unterseen, 19. Mai 2025
Bauverwaltung Unterseen