Die stimmberechtigten Frauen und Männer der Einwohnergemeinde Unterseen werden gestützt auf Art. 34 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen (GO) sowie Art. 21 ff des Abstimmungs- und Wahlreglementes der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) auf Sonntag, 18. Mai 2025 zur Vornahme folgender Urnenabstimmungen eingeladen:
Einführung des Trennsystems in der Scheidgasse und der Beatenbergstrasse sowie
Sanierung Bahnhofstrasse:
Bewilligung des Verpflichtungskredits in der Höhe von 4'900'000 Franken.
Die Stimmabgabe findet unter den gleichen Voraussetzungen wie für eidgenössische und kantonale Abstimmungen und Wahlen statt. Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme persönlich oder brieflich (Art. 18 ff AWR) ab.
Das Abstimmungslokal im Gemeindesaal an der Oberen Gasse 2 ist für die persönliche Stimmabgabe am Sonntag, 18. Mai 2025 von 09.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind gemäss Art. 32 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen (GO) alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Allen Stimmberechtigten wird spätestens zehn Tage vor dem Urnengang das Stimmmaterial zugestellt (Art. 22 Abs. 1 AWR).
Das Stimmregister liegt zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten bei der Einwohnerkontrolle Unterseen öffentlich auf. Begehren um Eintragung in dasselbe sind bis spätestens Dienstag, 13. Mai 2025, 17.00 Uhr, bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder die Karte verloren haben, können bis Donnerstag, 15. Mai 2025, 16.00 Uhr bei der Einwohnerkontrolle ein Doppel verlangen.
3800 Unterseen, 17. März 2025
Namens des EinwohnergemeinderatesBotschaft zur Urnenabstimmung