Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 11. März 2024 beschlossene Änderung des Gemeindebaureglements mit dem neuen Art. 60.1 zur Beschränkung von Zweitwohnungen und gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen, bestehend aus der Änderung Gemeindebaureglement vom 24. Juni 2024 sowie den weiteren Unterlagen: Erläuterungsbericht vom 24. Juni 2024; Hinweisplan vom 24. Juni 2024 sowie Nutzungsplanung in digitaler Form (Art. T4-1 Abs. 3 BauG) am 4. Februar 2025 genehmigt.
Der Gemeinderat hat die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen am 11. November 2024 erlassen.
Inkrafttretung
Der neue Art. 60.1 Gemeindebaureglement und die vom Gemeinderat erlassenen Ausführungsbestimmungen treten am Tag nach der Publikation, am 4. April 2025, in Kraft.
Reglementsbezug
Die Unterlagen zu Art. 60.1 Gemeindebaureglement stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Die Unterlagen zu Art. 60.1 Gemeindebaureglement und die vom Gemeinderat erlassenen Ausführungsbestimmungen können auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch eingesehen, beziehungsweise heruntergeladen werden.
Unterseen, 31. März 2025
Der EinwohnergemeinderatAusführungsbestimmungen
Praxisvorgaben
Art. 60.1 GBR
Hinweisplan
Erläuterungsbericht
Art. 60.1 Gemeindebaureglement und Ausführungsbestimmungen / Genehmigung und Inkrafttretung
Bekanntmachung gemäss Art. 110 BauV, resp. Art. 45ff kant. Gemeindeverordnung