Der Gemeinderat Unterseen hat gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 8 des kantonalen Hundegesetzes eine generelle Leinenpflicht für Hunde auf den Zugangswegen zum Schülerbad Unterseen sowie ein temporäres Hundeverbot auf den Liegewiesen der Schülerbäder Interlaken und Unterseen beschlossen. Das temporäre Hundeverbot gilt vom 1. Mai bis 30. September. Die entsprechenden Signalisationen sind zu beachten.
Unterseen, 27. März 2025
Gemeinderat Unterseen