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Gemeindeordnung - Genehmigung und Inkrafttreten

4. Teilrevision der Gemeindeordnung vom 10. September 2007

(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung:
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverord­nung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung der Einwohner­gemeinde Unterseen am 2. Dezember 2024 be­schlossene Teilrevision der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kan­tons Bern am 20. Januar 2025 vorbehaltlos ge­nehmigt wurde.

Inkrafttreten:
Die Teilrevision der Gemeindeordnung tritt auf 1. März 2025 in Kraft.

Reglementsbezug:
Der geänderte Gemeindeerlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungs­zeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen wer­den.

Unterseen, 23. Januar 2025
Einwohnergemeinderat Unterseen

pdfGemeindeordnung - genehmigt

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