4. Teilrevision der Gemeindeordnung vom 10. September 2007
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Unterseen am 2. Dezember 2024 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 20. Januar 2025 vorbehaltlos genehmigt wurde.
Inkrafttreten:
Die Teilrevision der Gemeindeordnung tritt auf 1. März 2025 in Kraft.
Reglementsbezug:
Der geänderte Gemeindeerlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 23. Januar 2025
Einwohnergemeinderat Unterseen
Gemeindeordnung - genehmigt