(Bekanntmachung gemäss Art. 110 der Kant. Bauverordnung und Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
In Anwendung von Art. 110 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) respektive Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Unterseen am 3. Juni 2024 beschlossene Reglement über die Parkplatzabgabe vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 21. Oktober 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde.
Inkrafttreten:
Das Reglement über die Parkplatzabgabe tritt auf 1. Januar 2025 in Kraft.
Reglementsbezug:
Der neue Gemeindeerlass kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 11. November 2024
Einwohnergemeinderat Unterseen
Reglement über die Parkplatzabgabe