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Elektronisches Baubewilligungsverfahren wird ab 1. März 2022 obligatorisch

Baugesuche können bereits seit einiger Zeit elektronisch auf der Plattform eBau eingereicht werden. Das Ausfüllen über eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Aufgrund ausstehender gesetzlicher Anpassungen müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen weiterhin noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Anzeiger Interlaken publiziert. Die Publikationskosten gehen zulasten der Gesuchstellenden und werden diese vom Anzeiger direkt in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen zum eBau
Link zum eBau

Unterseen, 23. Dezember 2021
Bauverwaltung Unterseen

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