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Gemeindewahlen 2024 - Wahlankündigung

Infolge Ablauf der Amtsdauer werden die stimmberechtigten Frauen und Männer der Einwohner­gemeinde Unterseen aufgefordert, am 22. September 2024 die Gemeindewahlen für die Legislatur 2025 bis 2028 vorzunehmen.

Gestützt auf die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen (GO) respektive das Ab­stimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen (AWR) stehen folgende Wahlen an:

  • Sechs Mitglieder des Gemeinderats nach dem Verhältniswahlverfahren -
    Proporz (Art. 33 Abs. 2 GO und Art. 34 ff AWR)
  • Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident nach dem Mehrheits­wahlverfahren - Majorz (Art. 33 Abs. 1 GO und Art. 58 ff AWR)

Amtsdauer:
Die Amtszeit für die vorzunehmenden Wahlen beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. De­zember 2028.

Allfällige Stichwahl:
Ein allfällig notwendig werdender zweiter Wahlgang für die Majorzwahl (Stichwahl) findet am 27. Oktober 2024 statt.

Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind gemäss Art. 32 GO alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Ge­meinde Unterseen wohnhaft sind.

Stimmabgabe:
Gemäss Art. 19 AWR erfolgt die Stimmabgabe persönlich an der Urne oder durch briefliche Stimmabgabe.
Für die persönliche Stimmabgabe sind die Urnen im Gemeindesaal an der Oberen Gasse 2, 3800 Unterseen, am Sonntag 22. September 2024 von 09.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Das Verfahren für die briefliche Stimmabgabe richtet sich nach der Gesetzgebung über die politi­schen Rechte des Kantons Bern.

Wahlmaterial:
Die erforderliche Ausweiskarte sowie die amtlichen Wahlzettel werden den Stimmberechtigten spätestens zehn Tage (Art. 22 AWR) vor dem Urnengang zugestellt.
Die Benützung ausseramtlicher, gedruckter Wahlzettel ist gemäss Art. 43 AWR gestattet.

Stimmregister:
Das Stimmregister liegt zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten bei der Einwohner­kontrolle Unterseen öffentlich auf.
Begehren um Eintragung in dasselbe sind bis spätestens Dienstag, 17. September 2024, 17.00 Uhr, dort einzureichen.
Im Stimmregister eingetragene Personen, die keine Ausweiskarte erhalten oder die Karte verloren haben, können vom Stimmregisterführer gestützt auf Art. 22 Abs. 2 AWR bis Donnerstag, 19. Sep­tember 2024, bis spätestens 16.00 Uhr, ein Doppel verlangen.

Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge für sämtliche vorstehenden Wahlen sind bis spätestens am 29. Juli 2024 (achtletzten Montag vor dem Wahltag), mittags 12.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei durch eine beauftragte Person sowie unter Berücksichtigung der formellen Anforderung einzureichen.
Zudem hat jeder Wahlvorschlag sowohl für die Majorz- als auch für die Proporzwahlen die deutlich lesbaren Unterschriften von zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie am Kopf eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung zu tragen (Art. 35 ff und 59 ff AWR).

Verbesserung der Wahlvorschläge:
Allfällige Verbesserungen der Wahlvorschläge können von den Unterzeichnenden des Vor­schlages bis am Freitag, 2. August 2024, 17.00 Uhr, auf der Gemeindeschreiberei eingebracht werden (Art. 39 AWR).

Listenverbindung:
Zwei oder mehreren Wahlvorschlägen kann bis am Montag, 5. August 2024, 17.00 Uhr, die über­einstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreter beigefügt werden, dass die Vorschläge miteinander verbunden seien (Listenverbindung). Innerhalb einer Listenverbindung sind auch Unterlistenverbindungen zulässig (Art. 40 AWR).

Versand des ausserordentlichen Wahlmaterials:
Die Gemeinde übernimmt die Aufwendungen für das Verpacken und den Postversand des ge­meinsamen ausseramtlichen Wahlmaterials. Jede Gruppe (Partei etc.), die sich an diesem Ver­sand beteiligen möchte, hat ihr Material bis spätestens Freitag, 9. August 2024, 15.00 Uhr, direkt beim Zentrum Mittengraben ZEMI, Mittengrabenstrasse 56, 3800 Interlaken, abzugeben.
Für den Postversand ist das ausserordentliche Wahlmaterial auf das Format A5 zu falten.

Einwohnergemeinderat Unterseen
Unterseen, 22. Januar 2024

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