Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 11. November 2024 die Änderungen und Ergänzungen von Art. 8 und 8a des Kurtaxenreglements der Einwohnergemeinde Unterseen vom 16. Dezember 1985 erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechenden Änderungen der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet werden.
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen die vorliegenden Reglementsänderungen und -ergänzungen nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat diese rückwirkend auf 1. September 2024 in Kraft.
Reglementsbezug:
Der neue Erlasse kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 11. November 2024
Der Einwohnergemeinderat
Kurtaxenreglement