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Planungszone Zweitwohnungen - Infos für Liegenschaftseingentümer

Gestützt auf Artikel 62 des Baugesetzes in Verbindung mit Artikel 27 des Raumplanungsgesetzes wird folgende
Planungszone Zweitwohnungen beschlossen:

1. Planung
Planungszweck: Überprüfen sämtlicher zulässiger Wohnnutzungen im Hinblick auf die Beschränkung von
Zweitwohnungen.
Planungsperimeter: Ganzes Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen).
Dauer: 2 Jahre bis zum 18. Januar 2021.
Wirkung: Innerhalb des Perimeters der Planungszone, d.h. im ganzen Gemeindegebiet, darf nichts
unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

2. Für die Erteilung von Bau- und Ausführungsbewilligungen im Perimeter der Planungszone gelten folgende Richtlinien:
a. Innerhalb des Perimeters der Planungszone, d.h. im ganzen Gemeindegebiet, darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
b. Die Umnutzung von bestehenden Erstwohnungen in Zweitwohnungen ist baubewilligungspflichtig.
c. Sämtliche hängigen Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone werden für die Dauer der Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat diesen nicht zustimmt. Eine Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt. Es ist Sache des Gemeinderates, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens zu beurteilen.
d. Bauvorhaben, die den Planungszweck nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von betriebsnotwendigen Wohnungen in der Arbeits- und Landwirtschaftszone sowie der Bau von Gewerbe- oder Hotelbauten, dürfen nach wie vor bewilligt und ausgeführt werden.
e. Bewilligt werden dürfen auch bauliche Änderungen an bestehenden aufgrund bisherigen Rechts bewilligten und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.
f. Bereits bewilligte Bauvorhaben dürfen ausgeführt werden.

Unterseen, 20. Mai 2019
Einwohnergemeinderat Unterseen

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