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Reglement und Verordnung Energiefonds - Teilrevision

Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff Kant. Gemeindeverordnung)

Genehmigung
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 25. November 2024 Änderungen und Ergänzungen im Reglement über den Energiefonds und in der Verordnung über den Energiefonds erlassen und genehmigt.

Rechtsmittel
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass die entsprechende Reglementsanpassung der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.

Inkrafttretung
Wird das Referendum gegen das Reglement über den Energiefonds nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat die Änderungen und Ergänzungen im Reglement über den Energiefonds sowie in der Verordnung über den Energiefonds auf den 1. Januar 2025 in Kraft.

Bezug der Erlasse
Die neuen Erlasse können auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Unterseen, 25. November 2024
Der Gemeinderat

pdfReglement über den Energiefonds - Auflage
pdfVerordnung über den Energiefonds

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