Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2022 zur Zahlung fällig. Die bereits in Unterseen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2022 automatisch eine Rechnung. Die bestehende Hundemarke wird nicht erneuert und bleibt weiterhin gültig. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen.
Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am 1. August 2022 (Stichtag) älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.00 pro Hund und Jahr.
Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse erhoben (Art. 16 kantonales Hundegesetz).
An-/Abmeldung und Adressänderung
Meldung an Polizeiinspektorat Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, Telefon 033 826 19 41, Fax 033 826 19 00, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!., Online-Schalter: www.unterseen.ch
Hundehaltende sind verpflichtet, Adress- und Halterwechsel oder das Ableben des Hundes auch der zentralen Datenbank Amicus zu melden (www.amicus.ch).
Auskünfte über die Hundetaxe erteilt das Polizeiinspektorat.
Unterseen, im Juli 2022